Die Bedingungen für die Einstufung in die Altersklasse V.S.O.P.
Damit ein Cognac als V.S.O.P. bezeichnet werden darf, muss der jüngste hierfür verwendete Branntwein, der sogenannte eau-de-vie, ein Mindestalter von vier Jahren aufweisen, also für mindestens vier Jahre in Holzfässern gelagert worden sein. Das durchschnittliche Alter von als V.S.O.P. bezeichneten Cognacs ist jedoch meist deutlich höher. Die heute gültigen Altersklassifizierungen für Cognac gehen weit in der Geschichte zurück. Im Jahre 1817 verfasste die britische Krone einen Auftrag und bestellte einen sogenannten „brandy pale“, also einen Cognac in purer Form, der keine Färbung aufwies und auch nicht gesüßt wurde. Da es zur damaligen Zeit üblich war, Branntweine mit vergleichsweise großen Mengen an Zucker zu versetzten und zusätzlich mit Karamell zu färben, gelang es kaum, dem Wunsch der britischen Krone nachzukommen. Um dies für die Zukunft zu erleichtern, führte man verschiedene Klassifizierungen für Cognac ein, unter anderem auch die hier angesprochene Altersklassifizierung. Bei allen renommierten Cognacherstellern finden sich heute Cognacs, die in die Kategorie V.S.O.P. einzuordnen sind, darunter so bekannte Marken wie etwa:
Hennessy Privileg V.S.O.P.
Hennessy V.S.O.P. Privilege wurde 1818 auf Wunsch des Prince of Wales und des zukünftigen Königs George IV. von Großbritannien hergestellt und ist der erste Cognac, der als V.S.O.P. bezeichnet wurde.
Rémy Martin V.S.O.P.
Rémy Martins V.S.O.P. wurde erstmals 1927 produziert. Er enthält Branntweine aus der Grand Champagne (55%) und der Petit Champagne (45%).
Courvoisier V.S.O.P.
Courvoisier V.S.O.P. wird aus Branntweinen der Fins Bois sowie Grande und Petite Champagne hergestellt. Er reift zwischen acht und zehn Jahren in französischer Eiche aus den Limousinwäldern in der Nähe von Cognac, Frankreich.